Psychotherapie

Ziel der Psychotherapie ist es, seelisches Leid zu heilen oder zu lindern, in Lebenskrisen zu helfen, belastende Verhaltensweisen und Einstellung zu ändern und die persönliche Entwicklung und Gesundheit zu fördern.

Psychotherapie ist im Gesundheitsbereich ein eigenständiges Heilverfahren für die Behandlung von psychischen, psychosozialen oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen. Sie besteht gleichberechtigt neben anderen Heilverfahren, wie z.B. medizinische oder klinisch-psychologische Behandlung. Die Ausübung von Psychotherapie ist seit 1991 gesetzlich geregelt Psychotherapiegesetz BGBl.Nr. 361/1990 ST0151


Psychotherapie findet in der Beziehung zwischen der Psychotherapeutin bzw. dem Psychotherapeuten und der/dem Patientin/Patienten statt. Der Begriff "Psychotherapie" stammt aus dem Altgriechischen und bedeutet ursprünglich, den ganzen Menschen, das heisst seine Seele, sein Gemüt, seinen Verstand, seine Lebenskraft zu unterstützen, zu heilen, zu pflegen und auszubilden.

 

Bei welchen Problembereichen hilft Psychotherapie?

Eine Psychotherapie kann - unabhängig von einer allenfalls notwendigen Behandlung - bei folgenden Problemen sinnvoll sein (Quelle: Gerhard Stumm: "Handbuch für Psychotherapie und psychosoziale Einrichtungen):

  • Ängste, die ihre Lebensqualität einschränken
  • Belastende Zwangsgdanken und Zwangshandlungen, wie z.B. immer wiederkehrende  Gedanken, den Drang, sich immer wieder zu waschen, zu putzen, zuzusperren usw.
  • Depressionen und Manien
  • Süchte, wie z.B. Abhängigkeit von Alkohol, Medikamenten, Essen, Glücksspiel, PC/Online, Drogen usw.
  • Psychosomatische Erkrankungen, also Krankheiten, die mit ungelösten und belastenden psychischen Problemen zusammenhängen. Das können z.B. Magen- und Zwölffingerdarmgeschwüre, entzündliche Darmerkrankungen, Migräne, Magersucht, Fettsucht, Ess- und Brechsucht, Asthma bronchiale, Bluthochdruck und Allergien sein.
  • Funktionelle Störungen, das sind häufig wiederkehrende körperliche Beschwerden, die keine organische Ursache haben, wie z.B. Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, sexuelle Probleme, Atemnot, Herzbeschwerden und Verspannungen. Diese Symptome können aber auch durch eine körperliche Erkrankung hervorgerufen werden.
  • Belastende Lebenssituationen und Lebenskrisen wie z.B. bei schweren oder chronischen Erkrankungen, bei einer Behinderung, beim Verlust von Partnern, Kindern oder Eltern oder auch beim Verlust des Arbeitsplatzes.
  • Probleme und Krisen in der Partnerschaft und in der Familie, wie z.B. sexuelle Probleme, nicht mehr miteinander reden können, Trennung und Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern.

Die Verschwiegenheitspflicht ist ein zentrales Element der Psychotherapie

§15 des Psychotherapiegesetzes verpflichtet PsychotherapeutInnen sowie deren Hilfspersonen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausbildung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse. Die Verschwiegenheitspflicht besteht allgemein, somit grundsätzlich uneingeschränkt gegenüber jedweder Person oder Einrichtung außerhalb der KlientInnen/PatientInnen, also z.B. gegenüber Ehepartnern, sonstigen Familienangehörigen, staatlichen Dienststellen oder anderen Sozialeinrichtungen.

Die Verschwiegenheitspflicht der PsychotherapeutInnen ist somit wesentlich strenger gefasst als beispielsweise jene der ÄrztInnen.

Wünschen KlientInnen/PatientInnen ausdrücklich einer Datenweitergabe an z.B. Versicherungen, ist eine wirksame Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht unerlässlich.

 

Freiwilligkeit der Therapie

Eine wichtige Voraussetzung für eine Psychotherapie ist Ihr Wunsch, etwas zu verändern, und Ihre grundsätzliche Bereitschaft, sich mit Ihren Gefühlen und Ihrem Erleben zu beschäftigen und sich dabei unterstützen zu lassen. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht: Psychotherapie kann in jedem Lebensalter hilfreich sein.

Ob eine Psychotherapie eine sinnvolle Behandlung bei einem Problem darstellt, und ob andere Berufsgruppen - wie z.B. ÄrztInnen oder klinische PsychologInnen - konsultiert werden sollen, wird insbesondere im Rahmen des Erstgesprächs mit der/dem Psychotherapeutin/Psychotherapeuten geklärt.

Eine Psychotherapie ist auch hilfreich für Menschen, die sich selbst besser kennenlernen wollen, ihre persönliche Entwicklung fördern möchten und ihr Selbstwertgefühl und ihre Lebensfreude steigern wollen. In diesem Fall liegt möglicherweise keine so genannte krankheitswertige Störung vor. Eine Mitfinanzierung durch die Krankenkasse ist dann nicht möglich.

 

Ablauf und Zielsetzung

Der Ablauf einer Psychotherapie ist nicht festgelegt. Wie sie verläuft, hängt von der jeweiligen Persönlichkeit und vom Miteinander der Psychotherapeutin bzw. des Psychotherapeuten ab. Die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut geben die Lösung eines Problems nicht vor. Mit ihrem Wissen über seelische Störungen begleiten Sie die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut bei ihrer Entwicklung und bei Ihrer Suche nach der für Sie passenden Problemlösung und Veränderung.

Über das Verstandenwerden in einer vertrauensvollen Beziehung können Sie sich selbst verstehen und helfen lernen, vor allem in den Bereichen, die Sie selbst an sich ablehnen. Das konkrete Ziel einer Psychotherapie ist daher auch nicht vorgegeben, sondern wird zu Beginn der Behandlung zwischen Ihnen und der Psychotherapeutin bzw. dem Psychotherapeuten besprochen. Im Laufe der Psychotherapie kann sich dieses Ziel wieder verändern.